Rechtsanwälte und Fachanwälte in Heilbronn
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Als Kredit wird die Gebrauchsüberlassung von Geld oder Sachwerten bezeichnet. Kreditnehmer sind nicht verpflichtet dieselben Banknoten oder Waren, die er empfangen hat, wieder herauszugeben. Das heißt, er kann damit nach Belieben verfahren und den Kredit in anderer Form zurück zahlen. Hierbei fallen in der Regel auch Zinsen an.
Außnahme bilden hier Gebrauchsüberlassungen in Form von Mieten, Pacht oder der Leihe. In diesen Fällen müssen die Gegenstände genau in der überlassenen Form zurückgewährt werden.